De-minimis
Innerhalb von drei Jahren darf ein Unternehmen (Unternehmensgruppe) in Summe max. 200.000 Euro nicht notifizierte Förderungen erhalten.
Es gilt die Definition der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Europäischen Kommission vom 15.12.2006 betreffend die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L10 vom 28.12.2006, L 379/5 nis L 379/10) in der jeweils geltenden Fassung bzw. eines etwaig an deren Stelle tretenden Rechtsaktes. Die De-minimis Verordnung der Europäischen Kommission finden Sie hier.
Grundlagenforschung
Grundlagenforschung bezeichnet experimentelle oder theoretische Arbeiten, die in erster Linie dem Erwerb neuen Grundlagenwissens ohne erkennbare direkte praktische Anwendungsmöglichkeiten dienen.
Industrielle Forschung
Industrielle Forschung bezeichnet planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder zur Verwirklichung erheblicher Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen nutzen zu können. Hierzu zählt auch die Schöpfung von Teilen komplexer Systeme, die für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig sind, mit Ausnahme von Prototypen, die unter "Experimentelle Entwicklung" fallen.
Experimentelle Entwicklung
Experimentelle Entwicklung bezeichnet den Erwerb, die Kombination, die Formung und die Verwendung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erarbeitung von Plänen und Vorkehrungen oder Konzepten für neue, veränderte oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Dazu zählen auch beispielsweise andere Tätigkeiten zur Definition, Planung und Dokumentation neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie auch die Erstellung von Entwürfen, Zeichnungen, Plänen und anderem Dokumentationsmaterial, soweit dieses nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt ist.
Die Entwicklung von kommerziell nutzbaren Prototypen und Pilotprojekten ist ebenfalls eingeschlossen, wenn es sich bei dem Prototyp notwendigerweise um das kommerzielle Endprodukt handelt und seine Herstellung allein für Demonstrations- und Auswertungszwecke zu teuer wäre. Bei einer anschließenden kommerziellen Nutzung von Demonstrations- oder Pilotprojekten sind die daraus erzielten Einnahmen von den förderbaren Kosten abzuziehen.
Die experimentelle Produktion und Erprobung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen ist ebenfalls beihilfefähig, soweit sie nicht in industriellen Anwendungen oder kommerziell genutzt oder für solche Zwecke umgewandelt werden können.
Experimentelle Entwicklung umfasst keine routinemäßigen oder regelmäßigen Änderung an Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren, bestehenden Dienstleistungen oder anderen laufenden betrieblichen Prozessen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen sollten.
IPR
Intellectual Property Rights (IPR): geistige Eigentumsrechte
Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU/KU)
Kleine Unternehmen beschäftigen weniger als 50 Personen und haben einen Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanzsumme unter 10 Mio. Euro.
Mittlere Unternehmen beschäftigen weniger als 250 Personen und haben entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.
Es gilt die Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6.5.2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der Kleinen und Mittleren Unternehmen in der jeweils geltenden Fassung bzw. eines etwaig an die Stelle dieser Empfehlung tretenden Rechtsaktes. Der Empfehlungstext ist beim ZIT auf Anfrage erhältlich.
Vorwettbewerbliche Entwicklung
Vorwettbewerbliche Entwicklung umfasst die Umsetzung von Erkenntnissen der industriellen Forschung in einen Plan, ein Schema oder einen Entwurf für neue, geänderte oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie zum Verkauf oder zur Verwendung bestimmt sind, einschließlich der Schaffung eines Prototyps. Außerdem kann sie die konzeptuelle Planung und den Entwurf von alternativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen wie auch erste Demonstrations- oder Pilotprojekte umfassen, sofern diese Projekte nicht für industrielle Anwendungen oder eine kommerzielle Nutzung umgewandelt oder verwendet werden können. Sie umfasst keine routinemäßigen oder regelmäßigen Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Herstellungsverfahren, Dienstleistungen und anderen laufenden betrieblichen Prozessen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen können.
Wichtige Informationen
Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Foschung, Entwicklung und Innovation der Europäischen Kommission
