29.03.2010
ZIT Innovationsgespräch: Softwareschutz
Ort: Räumlichkeiten des ZIT, Ebendorferstraße 4/DG, 1010 Wien
„Software als solche“ ist laut Patentgesetz von der Patentierung ausgenommen außer es handelt sich um technische Software bzw. Programmlogik. Um ihre Innovationen im Softwarebereich schützen zu können, stehen Schutzrechte wie z.B. Urheber-, Vertrags-, Patent, Marken- und/oder Designrecht zur Verfügung.
(Referent: DI Christian Kögl, Patentprüfer des österreichischen Patentamts für die Gebiete Elektrotechnik und Informatik sowie Projektleiter des Beratungsprojekts „discover.ip“)
Anmeldungen für die Restplätze bei Susanne Schinkinger per Mail bzw. +43 1 4000 86 596.
